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   BGH, 12.01.2012 - IX ZR 143/09   

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https://dejure.org/2012,730
BGH, 12.01.2012 - IX ZR 143/09 (https://dejure.org/2012,730)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2012 - IX ZR 143/09 (https://dejure.org/2012,730)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - IX ZR 143/09 (https://dejure.org/2012,730)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 544 ZPO
    Steuerberaterhaftung: Beginn der Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch wegen unterlassenen Hinweises auf eine mögliche Einspruchseinlegung gegen einen Feststellungsbescheid

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts wegen Verletzung nachvertraglicher Pflichten

  • rewis.io

    Steuerberaterhaftung: Beginn der Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch wegen unterlassenen Hinweises auf eine mögliche Einspruchseinlegung gegen einen Feststellungsbescheid

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544
    Haftung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts wegen Verletzung nachvertraglicher Pflichten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.1996 - IX ZR 39/96

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts bei Mandatsende im Hinblick auf einen

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - IX ZR 143/09
    Sollte das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Senats zur Haftung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts wegen Verletzung nachvertraglicher Pflichten abgewichen sein (BGH, Urteil vom 23. November 1995 - IX ZR 225/94, NJW 1996, 842; vom 28. November 1996 - IX ZR 39/96, NJW 1997, 1302, 1303; vom 18. Januar 2001 - IX ZR 223/99, NJW 2001, 1644, 1645), wäre dies nicht entscheidungserheblich.
  • BGH, 18.01.2001 - IX ZR 223/99

    Pflichten des Steuerberaters bei Beendigung des Mandats

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - IX ZR 143/09
    Sollte das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Senats zur Haftung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts wegen Verletzung nachvertraglicher Pflichten abgewichen sein (BGH, Urteil vom 23. November 1995 - IX ZR 225/94, NJW 1996, 842; vom 28. November 1996 - IX ZR 39/96, NJW 1997, 1302, 1303; vom 18. Januar 2001 - IX ZR 223/99, NJW 2001, 1644, 1645), wäre dies nicht entscheidungserheblich.
  • BGH, 03.02.2011 - IX ZR 183/08

    Haftung des Steuerberaters: Beginn der Verjährung des Ersatzanspruchs des

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - IX ZR 143/09
    In diesem Fall entsteht der durch die Pflichtwidrigkeit des Beklagten verursachte Schaden, der Verlust des sonst gegebenen Steuererstattungsanspruchs, erst mit Ablauf der Einspruchsfrist, nicht schon mit der Bekanntgabe des Feststellungsbescheids, so dass die rechtsähnlichen Grundsätze des Senats zum Beginn der Verjährung in den Fällen, in denen ein Steuerberater eine Frist versäumt oder einen Einspruch nicht eingelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2011 - IX ZR 183/08, WM 2011, 795 Rn. 8 mwN), vom Berufungsgericht zutreffend herangezogen worden sind.
  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 225/94

    Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlicher Pflichtverletzung; Abhängigkeit

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - IX ZR 143/09
    Sollte das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Senats zur Haftung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts wegen Verletzung nachvertraglicher Pflichten abgewichen sein (BGH, Urteil vom 23. November 1995 - IX ZR 225/94, NJW 1996, 842; vom 28. November 1996 - IX ZR 39/96, NJW 1997, 1302, 1303; vom 18. Januar 2001 - IX ZR 223/99, NJW 2001, 1644, 1645), wäre dies nicht entscheidungserheblich.
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